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Ärztlich verordnete Behandlungspflege

Wir helfen Ihnen bei der Behandlungspflege SGB V nach Verordnung von häuslicher Krankenpflege durch Ihren Arzt und nach Genehmigung Ihrer Krankenkasse:

  • Abgabe von Medikamenten

  • Anlegen von Verbänden

  • Einreibungen mit ärztlich verordneten Salben

  • Verabreichen von Injektionen

  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen

  • Legen eines Verweilkatheters

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen 

  • s.c. Infusionen

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