02381/3392990
Verhinderungspflege entlastet Angehörige
Pflegekasse übernimmt Kosten
Die Pflege Angehöriger ist oft eine 24-Stunden Aufgabe, bei der alltägliche Dinge manchmal hinten anstehen müssen. Muss der Pflegende dann doch einmal zum Arzt oder hat einen anderen wichtigen Termin, fällt es teilweise schwer, jemanden zu finden, der sich während dieser Zeit um den Angehörigen kümmert.
Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie sich hierfür eine Entlastung durch Ihren Pflegedienst gönnen: die sogenannte Verhinderungspflege oder auch Ersatzpflege genannt.
Der zu Pflegende ab Pflegegrad 2 bis 5 hat Anspruch auf diese Leistung aus dem Pflegeversicherungsgesetz, wenn er mindestens sechs Monate zuvor in seiner häuslichen Umgebung von Familie oder Freunden gepflegt wurde. Der Anspruch besteht auch, wenn die Pflege als Kombinationsleistung von Angehörigen und einem ambulanten Pflegedienst gestaltet wurde. Auch bei Erkrankung oder Urlaub der Pflegeperson erhält der zu Pflegende diese Unterstützung tage- oder stundenweise. Tageweise steht diese Verhinderungspflege dem Pflegebedürftigen bis zu 6 Wochen im Jahr zu. Stundenweise Ersatzpflege kann er über das Jahr verteilt bis zum maximalen Erstattungsbetrag der Pflegekassen von 1.612 Euro jährlich in Anspruch nehmen.
Sollten Sie die Leistungen zur Kurzzeitpflege nicht abrufen, können Sie daraus bis zu 806 Euro (50 %) zusätzlich für diese Leistungen verwenden.
Die stundenweise Ersatzpflege leisten wir für Sie, vereinbaren Sie einen Termin!